P-Konto Bescheinigung - Pfändungs-Schutzkonto
Pfändungs-Schutzkonto - P-Konto Bescheinigung:

Seit dem 01.01.2012 können Sie ausschließlich einen Pfändungsschutz auf einem Pfändungsschutzkonto in Anspruch nehmen - ein sogenanntes P-Konto (Schutzkonto).
Jeder Kontoinhaber hat einen Anspruch darauf, dass sein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird. Die Umwandlung muss vom Kontoinhaber persönlich beantragt werden (bzw. von dessen gesetzlichem Vertreter). Jede Person darf nur ein Konto als P-Konto führen. Das Führen mehrerer P-Konten ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden. Das Gesetz lässt P-Konten nur als Einzelkonten zu.
Wird das P-Konto gepfändet, so erhält der Kontoinhaber automatischen Pfändungsschutz in Höhe eines Grundfreibetrages von 1.402,28€ (1.410€) ab 01. Juli 2023 (davor waren es: 1.330,16€ (1.340€), davor 1.252,64€, davor 1.178,59€, davor 1.133,80€, davor 1.073,88€ und davor waren es 1.045,04€) je Kalendermonat. Die Inanspruchnahme des Pfändungsfreibetrages auf dem P-Konto Pfändungs-Schutzkonto setzt ein entsprechendes Guthaben voraus. Deshalb ist es sinnvoll, das P-Konto nur im Guthaben zu führen.
Der automatisch bestehende Grundfreibetrag kann sich je nach Lebenssituation des Kontoinhabers (Pfändungsschuldners) erhöhen.
Zwei Beispiele:
Eine P-Konto Bescheinigung für ein Pfändungs-Schutzkonto in Höhe von 1.402,28€ (1.410€) (für eine Person) ist ab 01. Juli 2023 möglich. Bei einer Person und einer unterhaltspflichtigen Person (z.B. der Ehepartner oder ein Kind) liegt die Pfändungsfreigrenze bei 1.937,76€ und ist ebenfalls ab 01. Juli 2023 möglich. (Änderungen und Irrtümer vorbehalten).
Merke: Nicht möglich für ein Geschäftskonto oder für ein Gemeinschaftskonto.
Pfändungsfreigrenzen:Pfändungstabelle ab Juli 2023
- Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2023 [109 KB]
Archiv Pfändungsfreigrenzen 2017, 2019, 2021, 2022
- Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2022 [914 KB]
- Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2021 [190 KB]
- Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2019 [88 KB]
- Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2017 [184 KB]