Schuldnerberatung Fulda hat keine lange Wartezeit
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Schuldnerberatung Fulda e.V., Flemingstraße 10, 36041 Fulda
(gegenüber vom Medicum)
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Tel. 0661 / 965 997 13
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Pfändungstabelle: Juli 2024 - Juni 2025
Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab 1. Juli 2024:
Eine P-Konto Bescheinigung für ein Pfändungs-Schutzkonto in Höhe von 1.491,75€ (1.500,00€) (für eine Person) ist ab 01. Juli 2024 möglich. Bei einer Person und einer unterhaltspflichtigen Person (z.B. der Ehepartner oder ein Kind) liegt die Pfändungsfreigrenze bei 2.060,90€ und ist ebenfalls ab 01. Juli 2024 möglich. (Änderungen und Irrtümer vorbehalten).
Pfändungstabelle Juli 2024 - Juni 2025 - PDF Link [105 KB]
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Video der Schuldnerberatung Fulda eV
Raus aus den Schulden
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Fuldaer Zeitung 19.12.2023 - jeder Neunte in Fulda verschuldet: Presse-Artikel als PDF-Datei [254 KB] Quelle: Fuldaer Zeitung
Ist das Ihre Situation...
- Sie haben den Überblick über Ihre Schulden verloren?
- Sie können vereinbarte Ratenzahlungen nicht mehr bedienen?
- Sie erhalten Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide sowie Klagen?
- Sie werden von Inkassounternehmen mit Briefen zugeschüttet?
- Ihre Gläubiger drohen mit der Offenlegung der Lohnpfändung?
- Sie bekommen regelmäßig Besuch vom Gerichtsvollzieher?
- Ihr Konto, Lohn oder Gehalt stehen kurz vor der Pfändung?
- Sie sollen die Vermögensauskunft (früher eidesstattliche Versicherung) abgeben?
- Auch eine evtl. Stundung wurde Ihnen nicht gewährt?
- Ein Vergleich mit den Gläubigern war auch nicht möglich?
Sie kommen ohne Hilfe nicht weiter?
Wir als Spezialisten für Schuldenberatung, Privatinsolvenz - Verbraucherinsolvenz, Insolvenz für Selbstständige - Regelinsolvenz, außergerichtlicher Vergleich und Insolvenzrecht helfen Ihnen.
Dabei spielt es für uns überhaupt keine Rolle, ob Sie Arbeiter, Angestellter, Arbeitsloser, Beamter, Selbstständiger, ehemaliger Selbstständiger oder Unternehmer sind.
Denn unterm Strich zählt nur eins: Ihre Schuldenfreiheit!
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Verkürzung der Restschuldbefreiung auf 36 Monate
- In der Sitzung vom 17.12.2020 hat der Deutsche Bundestag dem Gesetzentwurf zur Verkürzung der Restschuldbefreiung auf 36 Monate / 3 Jahre, zugestimmt.
- Das Gesetz ist rückwirkend zum 01.10.2020 in Kraft getreten.
- Diese Gesetzesänderung gilt für alle Verbraucher, für die sogenannte Verbraucherinsolvenz im Volksmund auch Privatinsolvenz genannt, sowie für Selbstständige und / oder ehemals Selbstständige für die sogenannte Regelinsolvenz.
- Weitere Einzelheiten erfahren Sie bei uns in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstberatungsgespräch.
Kostenlose Erstberatung:
In einem kostenlosen und unverbindlichen Erstberatungsgespräch, welches wir anbieten, können wir Ihre finanzielle Situation analysieren und nach möglichen Lösungen schauen, damit Sie Schritt für Schritt Ihre Finanzen wieder in den Griff bekommen.
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