Pfändungsfreigrenze ab 01.07.2021
Pfändungsfreigrenze 2021 für ein P Konto

Die Pfändungsfreigrenze 2021 für ein P-Konto gildet für einen Kontoinhaber (Privatkonto) der bei seiner Bank ein P-Konto in Anspruch nimmt.
Die Pfändungsfreigrenze in Höhe eines Grundfreibetrages von 1.252,64€ (1.260€) ist ab dem 01. Juli 2021 möglich.
Merke:
Nicht möglich für ein Geschäftskonto oder für ein Gemeinschaftskonto.
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Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2022
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