P-Konto Pfändungs-Schutzkonto

P-Konto = Pfändungs-Schutzkonto:

Kontopfändung oder P-Konto
Kontopfändung oder P-Konto

Seit dem 01.01.2012 können Sie ausschließlich einen Pfändungsschutz auf einem Pfändungsschutzkonto in Anspruch nehmen - ein sogenanntes P-Konto.

Jeder Kontoinhaber hat einen Anspruch darauf, dass sein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird. Die Umwandlung muss vom Kontoinhaber persönlich beantragt werden (bzw. von dessen gesetzlichem Vertreter). Jede Person darf nur ein Konto als P-Konto führen. Das Führen mehrerer P-Konten ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden. Das Gesetz lässt P-Konten nur als Einzelkonten zu.

Pfändungsfreigrenzen:Pfändungstabelle ab Juli 2023

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