P-Konto Pfändungs-Schutzkonto
P-Konto = Pfändungs-Schutzkonto:

Seit dem 01.01.2012 können Sie ausschließlich einen Pfändungsschutz auf einem Pfändungsschutzkonto in Anspruch nehmen - ein sogenanntes P-Konto.
Jeder Kontoinhaber hat einen Anspruch darauf, dass sein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird. Die Umwandlung muss vom Kontoinhaber persönlich beantragt werden (bzw. von dessen gesetzlichem Vertreter). Jede Person darf nur ein Konto als P-Konto führen. Das Führen mehrerer P-Konten ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden. Das Gesetz lässt P-Konten nur als Einzelkonten zu.
Pfändungsfreigrenzen:Pfändungstabelle ab Juli 2023
- Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2023 [109 KB]
Archiv Pfändungsfreigrenzen 2017, 2019, 2021, 2022
- Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2022 [914 KB]
- Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2021 [190 KB]
- Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2019 [88 KB]
- Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2017 [184 KB]