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Pfändungsfreigrenzen Juli 2023 - Pfändungstabelle

Eine P-Konto Bescheinigung für ein Pfändungs-Schutzkonto in Höhe von 1.402,28€ (1.410€) (für eine Person) ist ab 01. Juli 2023 möglich. Bei einer Person und einer unterhaltspflichtigen Person (z.B. der Ehepartner oder ein Kind) liegt die Pfändungsfreigrenze bei 1.937,76€ und ist ebenfalls ab 01. Juli 2023 möglich. (Änderungen und Irrtümer vorbehalten).
Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2023 - PDF Link [109 KB] // Hier klicken für weitere Informationen.

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Fuldaer Zeitung 19.12.2023 - jeder Neunte in Fulda verschuldet: Presse-Artikel als PDF-Datei [254 KB] Quelle: Fuldaer Zeitung

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Dabei spielt es für uns überhaupt keine Rolle, ob Sie Arbeiter, Angestellter, Arbeitsloser, Beamter, Selbstständiger, ehemaliger Selbstständiger oder Unternehmer sind.

Denn unterm Strich zählt nur eins: Ihre Schuldenfreiheit!

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Verkürzung der Restschuldbefreiung auf 36 Monate

  • In der Sitzung vom 17.12.2020 hat der Deutsche Bundestag dem Gesetzentwurf zur Verkürzung der Restschuldbefreiung auf 36 Monate / 3 Jahre, zugestimmt.
  • Das Gesetz ist rückwirkend zum 01.10.2020 in Kraft getreten.
  • Diese Gesetzesänderung gilt für alle Verbraucher, für die sogenannte Verbraucherinsolvenz im Volksmund auch Privatinsolvenz genannt, sowie für Selbstständige und / oder ehemals Selbstständige für die sogenannte Regelinsolvenz.
  • Weitere Einzelheiten erfahren Sie bei uns in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstberatungsgespräch.

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In einem kostenlosen und unverbindlichen Erstberatungsgespräch, welches wir anbieten, können wir Ihre finanzielle Situation analysieren und nach möglichen Lösungen schauen, damit Sie Schritt für Schritt Ihre Finanzen wieder in den Griff bekommen.

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