Interessant zu Wissen
Insolvenzvermeidung:
Natürlich ist unser oberstes Ziel, Ihre Insolvenz zu vermeiden entweder über ein außergerichtliches oder ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren. Schuldner und Gläubiger versuchen gemeinsam, sich auf der Grundlage eines Schuldenbereinigungsplans gütlich zu einigen. Scheitern jedoch beide Verfahren, bleibt nur noch der Weg der Insolvenz zur Schuldenfreiheit.
Privatinsolvenz - Verbraucherinsolvenz:

- Natürliche Personen
- Zur Zeit nicht selbstständig
- Ehemals Selbstständige, wenn weniger als 19 Gläubiger und keine Forderungen aus ehemaligen Arbeitsverhältnissen
- Auch gegen den Willen der Gläubiger möglich
- Eine echte Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang
- Drei Stufen, die grundsätzlich bei vielen Sinn machen:
- 1. außergerichtlicher Vergleich - Einigungsversuch
- 2. gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
- 3. vereinfachtes Insolvenzverfahren mit anschließender Wohlverhaltensphase.
Regelinsolvenz - Selbstständige oder ehemalige...

- Natürliche und juristische Personen
- Aktuell selbstständige Privatpersonen
- Ehemals selbstständige Privatpersonen, wenn mehr als 19 Gläubiger oder Forderungen aus Arbeitsverhältnissen
- Diese Regelung ermöglicht es in der Praxis jedem Selbständigen, seine Tätigkeit trotz Insolvenz oder Überschuldung, fortzusetzen
Informationen zum Pfändungs-Schutzkonto, P-Konto Bescheinigung und die aktuelle Pfändungstabelle Pfändungsfreigrenze, finden Sie unter dem Button P-Konto.